Praxis Dr. med. G. Bandomer
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Impfungen:

Merkblatt über die Schutzimpfung gegen Hepatitis

Hepatitis B

Die Hepatitis B ist eine schwere, oft lebensbedrohende Infektionskrankheit; sie wird von Hepatitis B-Viren (HBV) verursacht und kann durch jeden Kontakt mit infiziertem Blut oder Körperflüssigkeit übertragen werden. Einige Wochen nach der Ansteckung (2 bis 6 Monate) erkranken die infizierten Personen - oft mit Übelkeit (Erbrechen), allgemeinem Krankheitsgefühl und häufig sehr schwer an Leberentzündung mit Gelbsucht.

Bei etwa 10 % der Erkrankten geht die Krankheit in ein chronisches Stadium über - d. h.: die betroffene Person wird zum Dauerträger des Virus. In Deutschland sind etwa 0,7 - 1 % der Bevölkerung mit HBV chronisch infiziert, in Mitteleuropa sind knapp 2 % der Bevölkerung HB-Virus Träger (in anderen Ländern - z.B. in afrikanischen oder asiatischen Ländern und auch Osteuropa - ist die Häufigkeit chronisch Infizierter wesentlich höher).

Diese Menschen laufen nicht nur Gefahr, später an einer Schrumpfleber (Zirrhose) oder an Leberkrebs zu sterben, sondern sie sind auch eine lebenslange Ansteckungsgefahr für andere.
Da das HB-Virus bei akut oder chronisch Infizierten in allen Körperflüssigkeiten vorkommt, kann das Virus nicht nur über Blut, sondern auch über Speichel, Sperma oder Vaginalsekret übertragen werden; überwiegend wird die Hepatitis B durch den Geschlechtsverkehr (ungefähr 2/3 der Infizierten) und Kontakt mit infiziertem Blut übertragen. Dabei reichen schon unvorstellbar kleine Mengen infizierter Körperflüssigkeit, die - über eine minimale, kleine Hautverletzung des „Empfängers“ - die Infektion auslösen kann.

Angehörige bestimmter Berufsgruppen tragen ein erhöhtes Risiko: das sind alle, die oft mit Blut, Blutbestandteilen oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung kommen. Hier sind vor allem Berufe im Gesundheitswesen zu nennen - Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Arzthelfer/Innen, Zahnarzthelfer/Innen, Laboranten/Innen und auch das Reinigungspersonal. Nicht nur die Gefahr, sich selbst zu infizieren ist bei diesen Berufsgruppen gross, sondern auch als Infizierte andere anzustecken.

Angehörige dieser Berufsgruppen sollten sich entsprechend berufsgenossenschaftlicher Vorschrift impfen lassen. Der Arbeitgeber ist zur „kostenlosen Immunisierung“ seiner Mitarbeiter/Innen in diesen „Gefährdungsbereichen“ verpflichtet - (gemäß BG V C8, vormals VBG 103 § 4).

Die Fakten : Etwa 600 Tsd Menschen in Deutschland sind von einer chronischen Hepatitis B-Virusinfektion betroffen, jedes Jahr infizieren sich rund 50 Tsd Personen neu - etwa 0,7 - 1 % der Bevölkerung (nach Angaben des Robert-Koch-Institutes - rki).

Neben einer berufsbedingten Infektionsgefahr besteht ein Risiko auch für Reisende in Regionen mit hoher Durchseuchungsrate oder bei Intimkontakt mit (oftmals ahnungslosen Virusträgern oder -trägerinnen). Die Impfung ist aus medizinischer Sicht auch zu empfehlen für Personen, die aufgrund von Gesundheitsrisiken oder Grunderkrankungen (wie Blut- und Krebskrankheiten, andere chronische Lebererkrankungen, Dialysepatienten etc.) durch eine Hepatitis A- oder Hepatitis B - Infektion besonders gefährdet wären.

Hepatitis A

Die Hepatitis A ist weniger schwerwiegend, weil sie nicht chronifiziert und meist im Verlauf eines Jahres ausheilt. Die Krankheit nimmt zunächst einen sehr ähnlichen Verlauf wie die Hepatitis B, nämlich mit Übelkeit (Erbrechen), Müdigkeit, danach kann es zu einer Gelbsucht kommen.

Anders als die Hepatitis B wird die Hepatitis A fäkal-oral übertragen, d. h. entweder bei direktem Kontakt mit dem Stuhl eines Erkrankten oder durch verunreinigte Speisen und Getränke, die roh bzw. unzureichend erhitzt zu sich genommen werden. Hepatitis A ist deshalb vor allem in weniger hoch entwickelten Ländern verbreitet, speziell bei mangelhaften hygienischen und sanitären Verhältnissen.

Die Hepatitis A ist so zur typischen „Touristenkrankheit“ geworden: in vielen beliebten Reiseländern besteht ein hohes Infektionsrisiko, sei es in Süd- und Osteuropa oder in den Tropen. Ein „Virenimport“ steckt hinter rund zwei Drittel aller Hepatitis A Erkrankungen.

Aber auch als Berufserkrankung ist die Hepatitis A von großer Bedeutung:
Köche, Küchenpersonal, Kanalreiniger, Klempner und Installateure sowie alle, die beruflich ins Ausland reisen, fliegendes Personal, Entwicklungshelfer, Monteure im Auslandseinsatz und Reisebegleiter tragen ein höheres Risiko, an Hepatitis A zu erkranken, als die übrige Bevölkerung und sollten auch deshalb gegen Hepatitis A geimpft sein.

Die Impfung

Es gibt die Möglichkeit, sich gegen beide Formen der Hepatitis durch eine Impfung zu schützen, diese Impfstoffe stehen schon seit Jahren zur Verfügung, sie haben sich als zuverlässig und gut verträglich bewährt. Denn bei nicht geimpften Personen und nach Ausbruch der Erkrankung der Hepatitis B oder Hepatitis A gibt es keine erfolgversprechende medizinische Therapie zur Heilung. Wenn auch in den allermeisten Fällen die Hepatitis A - oft erst nach einem Jahr - ohne bleibende Folgen ausheilt, geht bei 10 % der an Hepatitis B Erkrankten die Krankheit in ein chronisches Stadium über, und diese Dauerträger haben nur sehr geringe Chancen, „das Virus überhaupt wieder los zu werden“.

Die Kosten der Impfung werden bei den gefährdeten Berufsgruppen vom Arbeitgeber getragen.

Bei Säuglingen und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt - genauso wie die anderen medizinisch empfohlenen Impfungen - die Krankenkasse die Kosten für die Impfung. Die Möglichkeit, sich gegen Hepatitis B zu schützen, sollte in jedem Fall wahrgenommen werden.

Die Reaktionen nach der Impfung / Impfkomplikationen

Gelegentlich kann es an der Impfstelle zu vorübergehender Hautrötung, Schwellung und zu Juckreiz kommen. Auch über Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, gelegentlich Magen-Darm-Beschwerden und - sehr selten - Fieber wurde berichtet, auch diese Reaktionen sind vorübergehend.

Selten werden - wie bei der Hepatitis-B Erkrankung - vorübergehende Gelenkschmerzen und -schwellungen beobachtet, die sich nach wenigen Tagen zurückbilden. In äusserst selten Fällen kann eine Überempfindlichkeitsreaktion gegen den Impfstoff (allergische Reaktion, Nesselsucht) auftreten.

Einverständniserklärung zur Schutzimpfung

Ablehnung der Immunisierung gegen Hepatis B

Informationen zu den Impfstoffen

Impfstoffpreise

"non-responder" bei Hepatitis B Impfung


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