Praxis Dr. med. G. Bandomer
1. 
Partner
2. 
 
3. 
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
4. 
 
5. 
 
6. 
 
7. 
 
Rechtliches Kontakt Links Datenschutz Impressum Home

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - Was ist das?

Der Betriebsarzt (BA) informiert:

Qualitätsmanagement (QM) in Arztpraxen: Fragen und Antworten

Qualitätsmanagement (QM) in Arztpraxen: Fragen und Antworten Die Einführung eines Qualitätsmanagements in Arztpraxen ist im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vorgeschrieben.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 135 a) Sozialgesetzbuch V (SGB V). Danach sind (Vertrags-) Ärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmassnahmen und ............. , verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

In der letzten Zeit stellen sich viele niedergelassene (Vertrags-) Ärzte die Frage, wann und welche Massnahmen zur Erfüllung der Forderungen, ein "Qualitätsmanagement in Arztpraxen" einzurichten, ergriffen werden müssen. Anlass waren zum Teil auch Angebote von Unternehmen mit Qualitätsmanagement - Systemen (QM-Systemen) und Zertifizierungskompetenz.

Das Gesetz enthält keine Ausführung zur Bedeutung und Inhalt des Begriffes "Qualitätsmanagement". Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befasst sich mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie, die die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement genau bestimmen soll. Bevor der G-BA eine solche Richtlinie endgültig beschliessen kann, sind "Stellungnahmen der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft" einzuholen. Die Richtlinie ist gegen Mitte des Jahres 2005 zu erwarten?

Komplettes Dokument downloaden.


© 2002-2022 Dr. med. G. Bandomer