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Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - Was ist das?
Der Betriebsarzt (BA) informiert:
Qualitätsmanagement (QM) in Arztpraxen: Fragen und Antworten
Qualitätsmanagement (QM) in Arztpraxen: Fragen und Antworten Die Einführung eines Qualitätsmanagements in Arztpraxen ist im
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vorgeschrieben.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 135 a) Sozialgesetzbuch V (SGB V). Danach sind (Vertrags-) Ärzte, medizinische
Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmassnahmen und
............. , verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
In der letzten Zeit stellen sich viele niedergelassene (Vertrags-) Ärzte die Frage, wann und welche Massnahmen zur Erfüllung
der Forderungen, ein "Qualitätsmanagement in Arztpraxen" einzurichten, ergriffen werden müssen. Anlass waren zum Teil auch
Angebote von Unternehmen mit Qualitätsmanagement - Systemen (QM-Systemen) und Zertifizierungskompetenz.
Das Gesetz enthält keine Ausführung zur Bedeutung und Inhalt des Begriffes "Qualitätsmanagement". Der gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) befasst sich mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie, die die grundsätzlichen
Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement genau bestimmen soll. Bevor der G-BA eine solche Richtlinie
endgültig beschliessen kann, sind "Stellungnahmen der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft" einzuholen.
Die Richtlinie ist gegen Mitte des Jahres 2005 zu erwarten?
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© 2002-2022 Dr. med. G. Bandomer
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