Praxis Dr. med. G. Bandomer
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Taxi-, Bus-, Lkw-Fahrer
Fahrerlaubnisklasse B
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Betriebsärztliche Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) u. Berufsgenossenschaft (BG), DGUV
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Perimetriezentrum:
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens für alle Fahrerlaubnisklassen anzeigen.

Untersuchungen:

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens downloaden.
Anforderung an das Sehvermögen downloaden.
(aus: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59)

Taxi- und Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE:
  1. Körperliche Untersuchung mit Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
  2. Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  3. Reaktionstests der verkehrspsychologischen Leistungsfunktionen nach Anlage 5.2 FeV
    (Bewerber, Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab 57. Lebensjahr und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein: KOm) ab 47. Lebensjahr benötigen für die Erteilung / Verlängerung für 5 Jahre immer den Reaktionstest nach C)
Lkw-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE:
  • körperliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 FeV)
  • Untersuchung des Sehvermögens (mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV)
Pkw-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE und C1, C1E:
  • Sehtestbescheinigung nach §12 (bzw. nach Anlage 6.1 und 6.2 FeV)
und sofern von der Fahrerlaubnis-Behörde angeordnet:
  • Bescheinigung über die körperliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 FeV)
  • Gutachten zur Fahreignung
Alle erforderlichen Bescheinigungen für sämtliche Fahrerlaubnisklassen und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für TAXI und BUS (KOm) zur Vorlage bei der Fahrerlaubnis-Behörde und arbeitsmedizinischen Eignungs- und Gesundheitsbescheinigungen und -zeugnissen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Massgabe der BGF (G25) werden gleich mitgegeben.

Bitte mitbringen:
Personalausweis oder Reisepass
Brillenträger: Brille und sofern vorhanden, Brillenausweis mit angegebener Glasstärke.

Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich: (0 40) 27 80 63 47.

Für Gruppen ab mindestens 4 Personen und für Mitarbeitern von Betrieben und Taxifahrerausbildung, die betriebsärztlich betreut werden, gelten besondere Tarife.

PREISE

© 2002-2023 Dr. med. G. Bandomer