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Perimetriezentrum:
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens für alle Fahrerlaubnisklassen anzeigen.
Untersuchungen:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens downloaden.
Anforderung an das Sehvermögen downloaden.
(aus: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59)
Taxi- und Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE:
- Körperliche Untersuchung mit Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
- Reaktionstests der verkehrspsychologischen Leistungsfunktionen nach Anlage 5.2 FeV
(Bewerber, Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab 57. Lebensjahr und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein: KOm) ab 47. Lebensjahr benötigen für die Erteilung / Verlängerung für 5 Jahre immer den Reaktionstest nach C)
Lkw-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE:
- körperliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 FeV)
- Untersuchung des Sehvermögens (mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV)
Pkw-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE und C1, C1E:
- Sehtestbescheinigung nach §12 (bzw. nach Anlage 6.1 und 6.2 FeV)
und sofern von der Fahrerlaubnis-Behörde angeordnet:
- Bescheinigung über die körperliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 FeV)
- Gutachten zur Fahreignung
Alle erforderlichen Bescheinigungen für sämtliche Fahrerlaubnisklassen und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für TAXI und BUS (KOm) zur Vorlage bei der Fahrerlaubnis-Behörde und arbeitsmedizinischen Eignungs- und Gesundheitsbescheinigungen und -zeugnissen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Massgabe der BGF (G25) werden gleich mitgegeben.
Bitte mitbringen:
Personalausweis oder Reisepass
Brillenträger: Brille und sofern vorhanden, Brillenausweis mit angegebener Glasstärke.
Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich: (0 40) 27 80 63 47.
Für Gruppen ab mindestens 4 Personen und für Mitarbeitern von Betrieben und Taxifahrerausbildung, die betriebsärztlich betreut werden, gelten besondere Tarife.
PREISE
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© 2002-2023 Dr. med. G. Bandomer
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